Kosten

Privat versicherte Patienten/Beamte:

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherer sowie die Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten meist voll oder zum überwiegenden Teil.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Versicherer und erkundigen sich nach den genauen Bedingungen des von Ihnen gewählten Tarifs.

 

Gesetzlich versicherte Patienten:


Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht.

Im Rahmen des Anamnesegespräches können wir den Kostenrahmen der für Sie notwendigen Untersuchungen / Behandlungen besprechen.

 

Haben Sie eine private Zusatzversicherung die Heilpraktikerleistungen übernimmt erhalten Sie eine Privatrechnung nach GebüH (siehe oben).